AK Vorrat Albert Steinhauser - Justizsprecher der Grünen

Schaff jetzt die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ab!

Durch das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 haben wir jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit, das Gesetz zu kippen: Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar. Gegen diesen Eingriff beschweren wir uns gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof - und Du bist dabei!

Ab 1. April 2012 werden die Verbindungsdaten von jedem Telefonat, jeder SMS und jeder Email gespeichert: wer mit wem kommuniziert, sowie wann und wo - ohne konkreten Verdacht. Das greift tief in das Kommunikationsgeheimnis ein. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, muss zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein. Jedoch ist weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit der Vorrats­daten­speicherung erwiesen - im Gegenteil: Studien aus Deutschland zeigen keinen Effekt dieser Maßnahme. Aus diesem Grund wurde die Vorrats­daten­speicherung schon von den Verfassungs­gerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt. Das gleiche wollen wir jetzt in Österreich erreichen.

Die Klage wird vom Arbeitskreis Vorrats­daten in Zusammenarbeit mit Albert Steinhauser (Nationalrats­abgeordneter der Grünen) eingebracht.

Die Klage wurde am 15. Juni 2012 eingereicht!

Wir danken den 11.139 UnterstützerInnen,
die an der Verfassungsbeschwerde teilnehmen!

Pressefotos von der Einreichung am 15. Juni 2012

Mehr Informationen zum Stand der Klage und der Vorratsdatenspeicherung gibt's auf akvorrat.at.
Weitere Details sind auf der FAQ Seite zu finden.

Die Eckpunkte der Verfassungsbeschwerde

Die Vorratsdatenspeicherung ...

ErstbeschwerdeführerInnen

Eine Initiative des Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich und des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser.